Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben
Beschreibung
Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.
Ansprechpartner
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (Hochschule für Polizei Baden-Württemberg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Polizeipräsidium Mannheim (Polizeipräsidium Mannheim)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06211740
Fax: 06211742189
E-Mail: MANNHEIM.PP@polizei.bwl.de
De-Mail: Mannheim.pp@polizei.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Von diesen erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Voraussetzungen
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
- Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
- Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
- körperliche Fitness
- BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie beherrschen Ihre Muttersprache in Wort und Schrift
- Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit von Albanien, Algerien, Bosnien u. Herzegowina, China, Frankreich, Griechenland, Irak, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Türkei, Ukraine oder Ungarn
Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst:
- mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss), Notendurchschnitt mindestens 3,2
- höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
- Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"
Gehobener Polizeivollzugsdienst:
- höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), Notendurchschnitt mindestens 3,0
- Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater.
Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Fristen
Bewerbungsschluss:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst
- 30. September für eine Einstellung im März des Folgejahres
- 31. Dezember für eine Einstellung im September des Folgejahres
Gehobener Polizeivollzugsdienst
- 31. Dezember für eine Einstellung im Juli des Folgejahres
Es gilt das Datum des Posteingangs bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg