Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen

    Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
    Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
    Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Grundlage für die Eintragung in das Wählverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde.
    Bürger und Bürgerinnen, die am 42. Tag vor der Bundestagswahl in der Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
    Die Gemeinde versendet spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

    Bei Bürgern und Bürgerinnen, die nach diesem Stichtag ihre Wohnung verlegen oder neu begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis des Zuzugsorts.
    Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihres Zuzugsorts stellen. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ist grundsätzlich keine Umtragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks möglich. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn mit dem Umzug innerhalb der Gemeinde zusätzlich der Wechsel in einen anderen Wahlkreis verbunden ist.

    Hinweis: Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Briegelacker (Bürgerbüro Briegelacker)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 21

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Ausgabe von Biotüten, Gartenabfallsäcken, Restmüllsäcken) Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Servicezeit (nur mit Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung; Bitte beachten Sie, dass bei hohem Kundenaufkommen die Aufrufanlage früher gesperrt wird) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931803

    Fax: 07221931888

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Rathaus (Bürgerbüro Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jesuitenplatz -

    76530 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (nur mit Terminvereinbarung) Mo 09:30 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 09:30 - 16:00 Uhr Do 09:30 - 12:00 Uhr Fr 09:30 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung; Bitte beachten Sie, dass bei hohem Kundenaufkommen die Aufrufanlage früher gesperrt wird.) Mo geschlossen Di 09:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (Ausgabe von Biotüten, Gartenabfallsäcken, Restmüllsäcken) Mo 09:30 - 16:00 Uhr Di 09:30 - 16:00 Uhr Mi 09:30 - 16:00 Uhr Do 09:30 - 17:30 Uhr Fr 09:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931130

    Fax: 07221931135

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Haueneberstein (Ortsverwaltung Haueneberstein)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (mit Terminvergabe) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ov.haueneberstein@baden-baden.de

    Fax: 07221931255

    Telefon Festnetz: 07221 93 1250

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Sandweier (Ortsverwaltung Sandweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Iffezheimer Straße 5

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: ov.sandweier@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931230

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ebersteinburg (Ortsverwaltung Ebersteinburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebersteinburger Straße 54

    76530 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: ov.ebersteinburg@baden-baden.de

    Fax: 07221932512

    Telefon Festnetz: 07221932511

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Neuweier (Verwaltungsstelle Neuweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mauerbergstraße 95

    76534 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (mit Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221 93 1270

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Varnhalt (Verwaltungsstelle Varnhalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchberg 6

    76534 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (mit Terminvergabe) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931276

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl aus.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die

    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Grundgesetz (GG):

    • Artikel 116 Absatz 1

    Bundeswahlgesetz (BWahlG):

    • § 14 Ausübung des Wahlrechts
    • § 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein

    Bundeswahlordnung (BWO):

    • §§ 14 - 24 Wählerverzeichnis

    Rechtsbehelf

    Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist, also in der Zeit vom 8. September 2025 bis 12. September 2025 (vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl), Einspruch einlegen.

    Der Einspruch kann schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) erfolgen.

    Ihrem Einspruch müssen Sie Nachweise beifügen, dass das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig ist. Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Einspruch spätestens am 18. September 2025, also 10 Tage vor der Wahl.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Er muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

    • Vornamen und Familienname
    • Geburtsdatum
    • Genaue Anschrift der Wahlberechtigten oder des Wahlberechtigten
    • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

    Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung. Wenn die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war, werden Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen.

    Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl, also spätestens am 7. September 2025, stellen.

    Kosten

    Für die postalische Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 8. September 2025 bis 12. September 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en