Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

    Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen

    Hinweise für Nordheim

    Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordheim

    Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

    Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Dies gilt nur, wenn Sie seit der Eintragung ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.

    Sie können bei der Europawahl nur einmal wählen.

    Online-Dienste

    Online beantragen

    ID: L100022_87b7373ee7911ea1c2e99c838ea3b90602a0ad95a5f62132cf1705dd0e5450ec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen

    ID: L100022_a3a3db2e26c554c6d297193d8b245aba7f72baa0aa98a95dff33ae1a1a7d84ae

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    74226 Nordheim

    Postfachadresse

    Postfach 20

    74224 Nordheim

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 26

    74226 Nordheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordheim

    Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus und nehmen in keinem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teil.

    Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

    • Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
    • in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordheim

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Nordheim

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Bitte beachten Sie, dass der 20. Mai 2024 (Pfingstmontag) kein Werktag ist und eine Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis an diesem Tag nicht möglich ist.

    Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, können Sie innerhalb dieser fünf Tage Einspruch einlegen. Sie können den Einspruch schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) einlegen. Ihrem Einspruch müssen Sie Nachweise beifügen, dass das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig ist.

    Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Einspruch spätestens 10 Tage vor der Wahl, also bis spätestens 30. Mai 2024.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordheim

    Sie müssen die Eintragung schriftlich mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen.

    Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben und an die zuständige Stelle im Original schicken.
    E-Mail oder Fax reichen nicht.

    Möchten Sie in Deutschland wählen, müssen Sie dabei an Eides statt versichern, dass Sie in keinem anderen Mitgliedstaat der EU an der Wahl teilnehmen.

    Hinweis: Wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von anderen Personen helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn Sie nicht lesen können oder körperlich beeinträchtigt sind. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.

    Fristen

    Hinweise für Nordheim

    Sie müssen den Antrag spätestens bis zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) stellen.

    Kosten

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordheim

    Wenn Sie nach der Antragstellung innerhalb Deutschlands umziehen, entscheidet die Gemeindeverwaltung Ihres alten Wohnortes über Ihren Antrag.
    Diese teilt der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes möglichst schnell die Entscheidung mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en