Liegenschaftskataster - Auszug beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient
- als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
- es weist die Flurstücksgrenzen nach und
- ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.
Sie können dazu
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
- Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.
Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt der Stadt Freiburg erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
Internet
Servicestelle des Vermessungsamtes (Servicestelle des Vermessungsamtes)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:30 Uhr (Nachmittags: nach Vereinbarung) Di 09:00 - 12:30 Uhr (Nachmittags: nach Vereinbarung) Mi 09:00 - 12:30 Uhr (Nachmittags: nach Vereinbarung) Do 09:00 - 12:30 Uhr (Nachmittags: nach Vereinbarung) Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612014207
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
- Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
- Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin
- Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Jede Person ist berechtigt,
- Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.
Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.
Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:
- Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
- Personen mit berechtigtem Interesse
Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag
- bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
- schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail) oder
- Ihren Antrag online stellen.
Im Antrag müssen Sie
- Angaben zu Ihrer Person machen,
- angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
- für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Kosten
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Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.
Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:
Liegenschaftskarte
im Dateiformat PDF oder als Ausdruck
- bis einschließlich DIN A 3: EUR 20,00
- größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: EUR 40,00
im Dateiformat DXF, NAS
- bis 1.000 Flurstücke: EUR 3,80 mal Zahl der Flurstücke, mindestens EUR 50,00
Liegenschaftsbeschreibung
- je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): EUR 10,00
- je Bestandsnachweis: EUR 20,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Beispiel Bestandsnachweis
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung
- Beispiel Flurstücksnachweis
- Beispiel Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung
- Beispiel Grundstücksnachweis
- Beispiel Liegenschaftskarte
- Beispiel Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg