Liegenschaftskataster - Auszug beantragen
Hinweise für Essingen
Beschreibung
Hinweise für Essingen
Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient
- als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
- es weist die Flurstücksgrenzen nach und
- ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.
Sie können dazu
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
- Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.
Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kundenservice (Kundenservice)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: service.vermessung@ostalbkreis.de
Telefon Festnetz: 07361 503 5500
erforderliche Unterlagen
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- Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
- Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
- Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin
- Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).
Voraussetzungen
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Jede Person ist berechtigt,
- Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.
Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.
Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:
- Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
- Personen mit berechtigtem Interesse
Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 2 Geobasisinformationen
- § 4 Liegenschaftskataster
- § 14 Erheben und Übermitteln von Informationen
Rechtsbehelf
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kein
Verfahrensablauf
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Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag
- bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
- schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail) oder
- Ihren Antrag online über die Online-Plattform des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg stellen.
Im Antrag müssen Sie
- Angaben zu Ihrer Person machen,
- angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
- für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
Fristen
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keine
Kosten
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Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.
Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:
Liegenschaftskarte
im Dateiformat PDF oder als Ausdruck
- bis einschließlich DIN A 3: 20,00 €
- größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: 40,00 €
Liegenschaftsbeschreibung
- je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): 10,00 €
- je Bestandsnachweis: 20,00 €
Bestellungen senden Sie bitte per E-Mail an service.vermessung@ostalbkreis.de
Digitale Daten
können unentgeltlich beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württemberg im Open GeoData Portal abgerufen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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- Beispiel Bestandsnachweis
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung
- Beispiel Flurstücksnachweis
- Beispiel Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung
- Beispiel Grundstücksnachweis
- Beispiel Liegenschaftskarte
- Beispiel Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg