Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

    Hinweise für Häusern

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Häusern

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle (Führerscheinstelle)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Kaiserstraße 110

    79761 Waldshut-Tiengen

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 110

    79761 Waldshut-Tiengen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr (17:30 - 18:00 mit Terminvereinbarung) Mi geschlossen Do 08:30 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7751 86 2366

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-waldshut.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Häusern

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (neuer Link: Fotomustertafel_2007_R13.indd (bundesdruckerei-gmbh.de))

    Voraussetzungen

    Hinweise für Häusern

    dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Häusern

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Häusern

    Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Hinweise für Häusern

    keine

    Kosten

    Hinweise für Häusern

    Bitte erfragen Sie die jeweiligen Gebührensätze bei der Führerscheinstelle:

    +49 7751/86-2366

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Häusern

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de