Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
Beschreibung
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis, umschreiben lassen.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Eutingen (Ortsverwaltung Eutingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ortsverwaltung Hohenwart (Ortsverwaltung Hohenwart)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 16:00 - 19:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
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Ortsverwaltung Huchenfeld (Ortsverwaltung Huchenfeld)
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Allgemeine Öffnungszeit (Bite vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ortsverwaltung Büchenbronn (Ortsverwaltung Büchenbronn)
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Ortsverwaltung Würm (Ortsverwaltung Würm)
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Allgemeine Öffnungszeit (Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Terminvereinbarung unter 07231 39-1322) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Voraussetzungen
dienstlich erworbene Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV):
- § 26 Dienstfahrerlaubnis
- § 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
keine
Kosten
- Umschreibung mit Probezeit: EUR 45,90
- Umschreibung ohne Probezeit: EUR 45,10
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg