Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
Beschreibung
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle (Führerscheinstelle)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 62
74643 Künzelsau
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Führerscheinstelle) Mo 07:30 - 12:00 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende) Di 07:30 - 12:00 (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende) und 14:00 - 15:30 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende) Mi 07:30 - 12:00 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende) Do 14:00 - 17:30 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende) Fr 07:30 - 12:00 Uhr (Bitte beachten: Annahmeschluss 30 Minuten vor Schalterende)
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (neuer Link: Fotomustertafel_2007_R13.indd (bundesdruckerei-gmbh.de))
Voraussetzungen
dienstlich erworbene Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
keine
Kosten
- Umschreibung mit Probezeit: EUR 39,60
- Umschreibung ohne Probezeit: EUR 38,80
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg