Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen

    Hinweise für Boxberg

    Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.

    Beschreibung

    Hinweise für Boxberg

    Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.

    Achtung: Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 825880

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Boxberg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • erste Meldebestätigung in Deutschland
    • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • ausländischer Führerschein mit Übersetzung (sofern kein EU-/EWR-Führerschein)
      Übersetzungen werden von anerkannten Automobilclubs erstellt.
    • Führungszeugnis (muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden)
    • bei einer EU-EWR-Fahrerlaubnis sowie bei einer Fahrerlaubnis, die in einem der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staaten und Klassen erteilt worden ist, zusätzlich:
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung sowie
      • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen

        Diese Zeugnisse oder Gutachten müssen Sie vorlegen, sofern zeitgleich mit dem Umtausch eine Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (einschließlich Anhänger-und/oder Unterklassen) notwendig ist.
    • bei einer Nicht-EU-/EWR-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
      • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
      • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe (Grundzüge in der Erstversorgung von Unfallverletzten)
      • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Boxberg

    ausländischer Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Boxberg

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Boxberg

    Die Antragstellung muss über Ihr zuständiges Bürgermeisteramt erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder im Falle einer Umschreibung mit Fahrerlaubnisprüfung durch Ihre Fahrschule (siehe erforderliche Unterlagen).

    Fristen

    Hinweise für Boxberg

    Umtausch bis spätestens sechs Monate nach Einreise

    Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern.
    Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

    Kosten

    Hinweise für Boxberg

    37,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Boxberg

    Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine ausnahmsweise Fristverlängerung der gesetzlichen Frist auf 12 Monate, längstens bis 1. April 2021, zulässt.

    Die Allgemeinverfügung trat am 18. April 2020 in Kraft. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de