Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

    Hinweise für Niederstotzingen

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Niederstotzingen

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 2442

    Fax: 07321 321 552020

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-heidenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederstotzingen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niederstotzingen

    Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederstotzingen

    Sie müssen den Ersatzführerschein persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Hinweise für Niederstotzingen

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Niederstotzingen

    Um Ihren Antrag zu bearbeiten, ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig (wird von der Führerscheinstelle beantragt). Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich. Es kann bis zu sechs Wochen dauern.

    Kosten

    Hinweise für Niederstotzingen

    Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten. Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de