Wohnsitz Abmeldung

    Abmeldung bei der Meldebehörde

    Hinweise für Gaildorf

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie

    Beschreibung

    Hinweise für Gaildorf

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie

      • ins Ausland verziehen

     

      • oder

     

    • eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.

     

    Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie

      • innerhalb Deutschlands umziehen, also aus einer Wohnung ausziehen und in eine neue Wohnung einziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind

     

      • oder

     

    • Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben und dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung oder falls Sie mehrere Nebenwohnungen haben, eine dieser Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird. In diesem Fall müssen Sie der Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Diese benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 50

    74402 Gaildorf

    Hausanschrift

    Schloss-Strasse 20

    74405 Gaildorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07971/253-0

    Fax: 07971/253-188

    E-Mail: stadt@gaildorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gaildorf

    Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von:

    • Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen beziehungsweise der Familienangehörigen
    • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

     

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gaildorf

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gaildorf

    Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist beim Bürgerbüro bzw. den Verwaltungsstellen zu erhalten oder kann hier heruntergeladen und ausgefüllt beim Bürgerbüro bzw. den Verwaltungsstellen abgegeben oder dorthin übersandt werden.

    Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

     

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Gaildorf

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en