Abmeldung bei der Meldebehörde
Hinweise für Gaildorf
Beschreibung
Hinweise für Gaildorf
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie
- ins Ausland verziehen
- oder
- eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.
Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie
- innerhalb Deutschlands umziehen, also aus einer Wohnung ausziehen und in eine neue Wohnung einziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind
- oder
- Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben und dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung oder falls Sie mehrere Nebenwohnungen haben, eine dieser Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird. In diesem Fall müssen Sie der Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Diese benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 50
74402 Gaildorf
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von:
- Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen beziehungsweise der Familienangehörigen
- Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
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Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist beim Bürgerbüro bzw. den Verwaltungsstellen zu erhalten oder kann hier heruntergeladen und ausgefüllt beim Bürgerbüro bzw. den Verwaltungsstellen abgegeben oder dorthin übersandt werden.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort
Kosten
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Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg