Wohnsitz abmelden
Hinweise für Lichtenwald
Beschreibung
Hinweise für Lichtenwald
⚠️ Diese Leistung ist nur vor Ort möglich. Bitte bringen Sie das verlinkte Formular ausgefüllt mit. ⚠️
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.
Voraussetzungen
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- Umzug oder
- Wohnungsaufgabe
Rechtsgrundlage(n)
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- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 21 Mehrere Wohnungen
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Rechtsbehelf
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Keiner
Verfahrensablauf
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Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.
Fristen
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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitungsdauer
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Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg