Vorgesehen zum Löschen - Bodenrichtwertkarte Auszug

    Auszug aus der Bodenrichtwertkarte beantragen

    Die Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie werden auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelt und sind eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken. Nähere Informationen zur Kaufpreissammlung finden Sie hier.

    Beschreibung

    Die Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie werden auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelt und sind eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken. Nähere Informationen zur Kaufpreissammlung finden Sie hier.

    Die Bodenrichtwerte werden zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres durch den Gutachterausschuss ermittelt und anschließend veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, die aktuellen Bodenrichtwerte hier online einzusehen.

    Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte auch gerne telefonisch.

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses (Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses)

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstraße 13

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7251 794333

    Fax: +49 7251 795533

    E-Mail: gutachterausschuss@bruchsal.de

    E-Mail: bodenrichtwerte@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    -

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Auf schriftlichen Antrag erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche Bescheinigungen über die Bodenrichtwerte. Das Antragsformular können Sie der Geschäftsstelle auch gerne ausgefüllt und unterschrieben in eingescannter Form per E-Mail senden.

    Fristen

    -

    Kosten

    Die schriftlichen Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte sind mit Verwaltungsgebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Bruchsal verbunden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 305)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de