Grünes Kennzeichen beantragen
Hinweise für Weikersheim
Beschreibung
Hinweise für Weikersheim
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Untergrund. Sie sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen. Das sind zum Beispiel:
- Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- bestimmte Anhänger
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)
Adresse
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weikersheim
- Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten - Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
- Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
- Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter. Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Hinweis: Bestehen rückständige Gebühren oder Steuerrückstände, ist die Zulassung des Fahrzeugs abzulehnen. Die Zulassungsbehörde darf die bevollmächtigte Person nur dann über den Grund der Ablehnung informieren, wenn der Halter schriftlich erklärt, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und rückständige Steuern informieren darf. - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist
- Ist das Fahrzeug noch zugelassen und führt ein Kennzeichen in schwarzer Schrift, ist dieses vorzulegen.
Voraussetzungen
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Das Hauptzollamt entscheidet über die Kfz-Steuerbefreiung für ein Fahrzeug.
Informationen über die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erhalten Sie beim Hauptzollamt Heilbronn, Außenstelle Tauberbischofsheim, Ganter Campus 3, Telefon 09341/895-171.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Folgt.
Verfahrensablauf
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Sie oder eine bevollmächtigte Person kann im Rahmen einer Zulassung das grüne Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragen. Ihrem Fahrzeug wird vorab ein grünes Kennzeichen zugeteilt. Nach der Zulassung überprüft das Hauptzollamt, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch für Fahrzeuge und Anhänger, die bereits zugelassen sind, kann nachträglich ein grünes Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Fristen
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Keine.
Kosten
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Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.
Hinweise (Besonderheiten)
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Informationen zur Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg