Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

    Grünes Kennzeichen beantragen

    Hinweise für Niederstetten

    Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Untergrund. Sie sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen. Das sind zum Beispiel:

    Beschreibung

    Hinweise für Niederstetten

    Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Untergrund. Sie sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen. Das sind zum Beispiel:

    • Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen
    • land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
    • bestimmte Anhänger

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederstetten

    • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
      - Bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
    • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
    • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter. Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
    • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
      Hinweis: Bestehen rückständige Gebühren oder Steuerrückstände, ist die Zulassung des Fahrzeugs abzulehnen. Die Zulassungsbehörde darf die bevollmächtigte Person nur dann über den Grund der Ablehnung informieren, wenn der Halter schriftlich erklärt, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und rückständige Steuern informieren darf.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
    • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
    • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist
    • Ist das Fahrzeug noch zugelassen und führt ein Kennzeichen in schwarzer Schrift, ist dieses vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niederstetten

    Das Hauptzollamt entscheidet über die Kfz-Steuerbefreiung für ein Fahrzeug.

    Informationen über die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erhalten Sie beim Hauptzollamt Heilbronn, Außenstelle Tauberbischofsheim, Ganter Campus 3, Telefon 09341/895-171.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niederstetten

    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederstetten

    Sie oder eine bevollmächtigte Person kann im Rahmen einer Zulassung das grüne Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragen. Ihrem Fahrzeug wird vorab ein grünes Kennzeichen zugeteilt. Nach der Zulassung überprüft das Hauptzollamt, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch für Fahrzeuge und Anhänger, die bereits zugelassen sind, kann nachträglich ein grünes Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

    Fristen

    Hinweise für Niederstetten

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Niederstetten

    Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niederstetten

    Informationen zur Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en