Internationalen Führerschein beantragen
Beschreibung
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen Internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Gültigkeit
Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.
Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Scheckkartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice Innenstadt (Bürgerservice Innenstadt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 2628
Fax: 0621 293 3257
Internet
Bürgerservice Rheinau (Bürgerservice Rheinau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6100
Fax: 0621 293 6194
Internet
Bürgerservice Neckarstadt (Bürgerservice Neckarstadt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 5580
Fax: 0621 293 5588
Internet
Bürgerservice Sandhofen (Bürgerservice Sandhofen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 184510
Internet
Bürgerservice Schönau (Bürgerservice Schönau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 460862 0
Internet
Bürgerservice Vogelstang (Bürgerservice Vogelstang)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8480
Internet
Bürgerservice Lindenhof (Bürgerservice Lindenhof)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6860
Internet
Bürgerservice Neuhermsheim (Bürgerservice Neuhermsheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 14:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6850
Fax: 0621 293 6855
Internet
Bürgerservice Neckarau (Bürgerservice Neckarau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6800
Internet
Bürgerservice Waldhof (Bürgerservice Waldhof)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 7600
Internet
Bürgerservice Wallstadt (Bürgerservice Wallstadt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Nachmittags nur nach Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8205
Internet
Bürgerservice Feudenheim (Bürgerservice Feudenheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8200
Fax: 0621 293 8204
Internet
Bürgerservice Käfertal (Bürgerservice Käfertal)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 15:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8060
Fax: 0621 293 8069
Internet
Bürgerservice Seckenheim (Bürgerservice Seckenheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6565
Internet
Bürgerservice Friedrichsfeld (Bürgerservice Friedrichsfeld)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 16:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarung Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 2941
Fax: 0621 293 2942
Internet
Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 14:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8510
Fax: 0621 293 8505
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Einteilung der Fahrerlaubnisklassen)
- § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ordentlicher Wohnsitz im Inland)
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins) https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25a.html
- § 25b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausstellung des Internationalen Führerscheins)
- § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ausländische Fahrerlaubnisse)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 der Anlage 1 zu § 1)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen. Der Antrag wird bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein bei persönlicher Vorsprache sofort aus.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
sofort
Kosten
- für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: EUR 12,20 - 16,30
- bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich EUR 25,30
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") kostet Sie nichts.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg