Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

    Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

    Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen Internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

    Gültigkeit

    Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
    Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.
    Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
    Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Scheckkartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Innenstadt (Bürgerservice Innenstadt)

    Adresse

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    K 7

    68159 Mannheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 293 2628

    Fax: 0621 293 3257

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    Bürgerservice Rheinau (Bürgerservice Rheinau)

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    68219 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 6100

    Fax: 0621 293 6194

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    Bürgerservice Neckarstadt (Bürgerservice Neckarstadt)

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    Mittelstr. 40

    68169 Mannheim

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    Fax: 0621 293 5588

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    Bürgerservice Sandhofen (Bürgerservice Sandhofen)

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    Obergasse 1

    68307 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 184510

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    Bürgerservice Schönau (Bürgerservice Schönau)

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    Memeler Straße 51

    68307 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 460862 0

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    Bürgerservice Vogelstang (Bürgerservice Vogelstang)

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    Freiberger Ring 6

    68309 Mannheim

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    Bürgerservice Lindenhof (Bürgerservice Lindenhof)

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    Glücksteinallee 11

    68163 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 6860

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    Bürgerservice Neuhermsheim (Bürgerservice Neuhermsheim)

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    Gerd-Dehof-Platz 1

    68163 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 6850

    Fax: 0621 293 6855

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    Bürgerservice Neckarau (Bürgerservice Neckarau)

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    Rheingoldstr. 14

    68199 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 6800

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    Bürgerservice Waldhof (Bürgerservice Waldhof)

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    Alte Frankfurter Straße 1-3

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    Mosbacher Str. 17

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    Telefon Festnetz: 0621 293 8205

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    Bürgerservice Feudenheim (Bürgerservice Feudenheim)

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    Hauptstraße 52

    68259 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 8200

    Fax: 0621 293 8204

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    Bürgerservice Käfertal (Bürgerservice Käfertal)

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    Wormser Straße 1

    68305 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 8060

    Fax: 0621 293 8069

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    Bürgerservice Seckenheim (Bürgerservice Seckenheim)

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    Hausanschrift

    Seckenheimer Hauptstr. 68

    68239 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 6565

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    Bürgerservice Friedrichsfeld (Bürgerservice Friedrichsfeld)

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    Hausanschrift

    Vogesenstr. 6 - 8

    68163 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 2941

    Fax: 0621 293 2942

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    Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)

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    Hausanschrift

    K 7 1

    68159 Mannheim

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    Telefon Festnetz: 0621 293 8510

    Fax: 0621 293 8505

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • biometrisches Passfoto
    • EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen. Der Antrag wird bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein bei persönlicher Vorsprache sofort aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Kosten

    • für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: EUR 12,20 - 16,30
    • bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich EUR 25,30

    Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") kostet Sie nichts.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en