Führerschein (international) beantragen
Hinweise für Sontheim an der Brenz
Beschreibung
Hinweise für Sontheim an der Brenz
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Hinweis: In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Gültigkeit
drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.
Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07321 321 2442
Fax: 07321 321 552020
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sontheim an der Brenz
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
Voraussetzungen
Hinweise für Sontheim an der Brenz
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sontheim an der Brenz
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Einteilung der Fahrerlaubnisklassen)
- § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ordentlicher Wohnsitz im Inland)
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins)
- § 25b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausstellung des Internationalen Führerscheins)
- § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ausländische Fahrerlaubnisse)
- Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 der Anlage 1 zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
Verfahrensablauf
Hinweise für Sontheim an der Brenz
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sontheim an der Brenz
sofort
Kosten
Hinweise für Sontheim an der Brenz
- für den internationalen Führerschein: EUR 16,50
- bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich EUR 25,30
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg