• Alpirsbach (Landkreis Freudenstadt, Baden-Württemberg)
Wasseruntersuchung

Trinkwasser - Verunreinigungen melden

Wasserversorgungsunternehmen beziehungsweise Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen.
Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.

Beschreibung

Wasserversorgungsunternehmen beziehungsweise Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen.
Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und die Vorschriften zum Betrieb der Wasserverteilung die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
Das gilt auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.

Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.

Das Wasserversorgungsunternehmen bzw. der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen.
Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz)

Adresse

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14

72250 Freudenstadt

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (und nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

Kontakt

E-Mail: wasserwirtschaft@kreis-fds.de

Telefon Festnetz: 07441 920 5101

Fax: 07441 920 995101

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Sachgebiet Infektionsschutz und Umwelthygiene (Sachgebiet Infektionsschutz und Umwelthygiene)

Adresse

Hausanschrift

Reichsstraße 11

72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon Festnetz: 07441 920 4101

Fax: 07441 920 4199

E-Mail: gafds@kreis-fds.de

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht per Kontaktformular oder E-Mail, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:

  • das Wasserversorgungsunternehmen
  • den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter) oder
  • das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
    Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
    • das Landratsamt oder,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
    • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:

  • Farbe
  • Geschmack
  • Geruch
  • allgemeine Beschaffenheit (zum Beispiel Schaumbildung)

Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können bei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (zum Beispiel Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.

Fristen

keine

Kosten

für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt. Außerdem sollten Sie vorsorglich nur Kaltwasser trinken bzw. für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden und das Wasser bei Bedarf erhitzen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers. Bestimmte Stoffe, die aus dem Leitungsmaterial in das Wasser übergehen, finden sich vor allem im Warmwasser, nicht aber nennenswert im Kaltwasser.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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