Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stetten am kalten Markt (Gemeinde Stetten am kalten Markt)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Schlosshof 1

    72510 Stetten am kalten Markt

    Hausanschrift

    Schlosshof 1

    72510 Stetten am kalten Markt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:15 - 12:15 Uhr Di 08:15 - 12:15 Uhr Mi 08:15 - 12:15 Uhr Do 14:00 - 18:30 Uhr Fr 08:15 - 12:15 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:15 - 12:15 Uhr Di 08:15 - 12:15 Uhr Mi 08:15 - 12:15 Uhr Do 14:00 - 18:30 Uhr Fr 08:15 - 12:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07573 95150

    Fax: 07573 9515 55

    E-Mail: post@stetten-akm.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de