• Herdwangen-Schönach (Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg)
Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Gemeinde Herdwangen-Schönach (Gemeinde Herdwangen-Schönach)

Adresse

Hausanschrift

Dorfstraße 49

88634 Herdwangen-Schönach

Lieferanschrift

Dorfstraße 49

88634 Herdwangen-Schönach

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07557/9200-0

Fax: 07557/9200-22

E-Mail: info@herdwangen-schoenach.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Handlungsgrundlage(n)

keine

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de