Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Daisendorf (Gemeinde Daisendorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ortsstr. 22

    88718 Daisendorf

    Lieferanschrift

    Ortsstr. 22

    88718 Daisendorf

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Abweichende Termine sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 07:00 - 12:30 Uhr Mi 07:00 - 12:30 Uhr Do 08:30 - 12:30 Mittagspause 12:00 - 14:00 Uhr geschlossen und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@daisendorf.de

    Fax: 07532/47157

    Telefon Festnetz: 07532/5464

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de