Hundehaltung - Namensänderung des Halters mitteilen
Hinweise für Trossingen
Beschreibung
Hinweise für Trossingen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: finanzen@trossingen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trossingen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Trossingen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
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keine
Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
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Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
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keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg