Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Gunningen (Gemeinde Gunningen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Weitere Termine sind gerne nach Vereinbarung möglich. Schließzeiten durch Urlaub etc. werden gesondert angezeigt. In besonders dringenden Fällen können Sie sich zu den üblichen Öffnungszeiten an unsere Verwaltungsgemeinschaft Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen, Tel. 07425 25-0 wenden.) Mo 10:00 - 13:00 Uhr Di 10:00 - 13:00 Uhr Mi geschlossen Do 16:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg