Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Bösingen (Gemeinde Bösingen)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Herrenzimmern) Mo 08:00 - 11:45 Uhr Di 15:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 16:45 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Bösingen) Mo 15:00 - 17:00 Uhr Di geschlossen Mi 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 11:45 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg