Hundehaltung Meldung von Halterdaten
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Gutach (Schwarzwaldbahn) (Gemeinde Gutach (Schwarzwaldbahn))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 40
77793 Gutach (Schwarzwaldbahn)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 07:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg