Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Ihringen a.K. (Gemeinde Ihringen a.K.)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 70
79239 Ihringen a.K.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Individuelle Terminvereinbarungen nach direkter Rücksprache möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07668 7108 0
Fax: 07668 7108 50
E-Mail: gemeinde@ihringen.de
De-Mail: gemeinde@ihringen.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg