Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzen (Abteilung Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    68526 Ladenburg

    Postfachadresse

    Postfach 1128

    68520 Ladenburg

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Kassenstunden) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06203 70120

    Telefon Festnetz: 06203 70127

    Fax: 06203 70250

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de