Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Finanzen (Abteilung Finanzen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1128
68520 Ladenburg
Öffnungszeiten
Servicezeit (Kassenstunden) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg