Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Walldürn (Stadt Walldürn)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1165
74723 Walldürn
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 17:30 Uhr Di 08:00 - 13:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Servicezeit (Grundbucheinsichtstelle) Mo 14:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg