Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rechnungsamt (Rechnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weiherer Straße 1

    76694 Forst

    Öffnungszeiten

    Kernzeit (Erreichbarkeit vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung direkt über den Zuständigkeitsbereich, per E-Mail oder telefonisch.) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 15:00 Uhr Mi 09:00 - 15:00 Uhr Do 09:00 - 19:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07251 780 216

    Fax: 07251 780 237

    E-Mail: rechnungsamt@forst-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de