Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Auenwald (Gemeinde Auenwald)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lippoldsweilerstraße 15

    71549 Auenwald

    Postfachadresse

    Postfach 11 61

    71547 Auenwald

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung Di 08:30 - 12:00 mit Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:30 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 15:30 - 18:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07191 5005 0

    Fax: 07191 5005 50

    E-Mail: info@auenwald.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de