Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Finanzwesen (Finanzwesen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (An Tagen ohne Öffnungszeiten sowie Donnerstag Nachmittag bitte mit Terminvereinbarung) Mo 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung Do 08:30 - 12:00 Uhr und mit Terminvereinbarung Fr 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg