Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Stadtverwaltung Sachsenheim) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 16:30 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: sondernutzung@sachsenheim.de
Telefon Festnetz: 07147 28-141
Fax: 07147 28-147
E-Mail: ordnung@sachsenheim.de
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg