Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeindekasse (Gemeindekasse)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte gesonderte Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen beachten. ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 16:00 - 19:00 Uhr Termintag! Das Rathaus hat für alle Bürger geöffnet/Termine werden vorrangig bearbeitet. Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Termintag! Das Rathaus hat für alle Bürger geöffnet/Termine werden vorrangig bearbeitet. Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07331 200940
Fax: 07331 2009-36
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg