Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gäufelden (Gemeinde Gäufelden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    71126 Gäufelden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kontaktzeiten für die Bürgerbüros und das Standesamt siehe bei 'Bürgerbüros' und 'Standesamt') Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Keine Sprechstunde Do 08:00 - 11:30 und 16:00 - 18:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07032/7802-0

    Fax: 07032/7802-9100

    E-Mail: info@gaeufelden.de

    De-Mail: gaeufelden.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de