Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

    Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

    • in Länder außerhalb der EU reisen wollen
    • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Kaiserallee 8 (Bürgerbüro Kaiserallee 8)

    Adresse

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    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3309

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Ost (Bürgerbüro Ost)

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    Karlsruher Straße 23

    76139 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-3379

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

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    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

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    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 0721 133 1965

    Fax: 0721 133 1909

    E-Mail: buergerbuero@durlach.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)

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    Kirchplatz 4

    76228 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 133 2926

    Telefon Festnetz: 0721 133 2928

    Fax: 0721 133 2929

    E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Neureut (Bürgerbüro Neureut)

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    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: buergerservice@neureut.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7628

    Telefon Festnetz: 0721 133 7610

    E-Mail: buergerbuero@groetzingen.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)

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    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7745

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: buergerservice@wettersbach.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)

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    Rathausstraße 2

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 133 7670

    Fax: 0721 133 7669

    E-Mail: wolfartsweier@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)

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    Kleinsteinbacher Straße 16

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 94761 0

    Telefon Festnetz: 0721 94761 13

    Fax: 0721 94761 14

    E-Mail: stupferich@karlsruhe.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • alter Reisepass
    • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit aktuellem Namen
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

    Tipp: Erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Passbehörde, welche weiteren Unterlagen Sie ggf. noch vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Ihr Name hat sich zum Beispiel nach einer Scheidung geändert.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Passgesetz (PassG)

    • § 4 Passmuster
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 11 Ungültigkeit eines Passes
    • § 15 Pflichten des Passinhabers

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    • Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
    • Der Antrag wird vor Ort in der Passbehörde aufgenommen. Sie müssen nur unterschreiben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen. Eine Unterschrift ist bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren erforderlich. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
    • Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens drei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
    • Der Reisepass wird vom Passproduzenten, der Bundesdruckerei GmbH, nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen Ihren alten Reisepass beim Empfang des neuen Reisepasses abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

    • unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
    • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis sechs Wochen.

    Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

    Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
    Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

    In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Wenn Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-)Reisepasses ein Reisedokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.

    Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

    • für einen Reisepass: EUR 37,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: EUR 69,50

    Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

    • für einen Reisepass: 70,00 Euro
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: 102,00 Euro

    Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.

    Der Zuschlag beträgt 32 Euro für einen Reisepass im Expressverfahren.

    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31 Euro Zuschlag bezahlen.


    Self-Service-Terminal (im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Bürgerbüro Durlach)

    bei Nutzung des Self-Service-Terminals: zuzüglich 5,00 Euro

    Zustellung per Fahrradkurier
    (Gebühr pro Lieferung, auch bei Zustellung mehrerer Dokumente an einen Haushalt)

    • Zustellung per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 5,50 Euro
    • Expressversand per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 11,00 Euro


    Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN


    Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten:
    20,00 Euro
    Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Self-Service-Terminal im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Stadtamt Durlach
    Am Self-Service-Terminal können Sie vor Ihrem Termin im Bürgerbüro Ihre biometrischen Daten (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) für sämtliche Ausweisdokumente einfach selbst erfassen (Gebühr: 5,00 Euro).
    Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit für Säuglinge und Kleinkinder aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht.
    Die erhobenen Daten werden verschlüsselt an das Bürgerbüro übermittelt und täglich automatisch gelöscht.

    Bitte aktivieren Sie bei Ihrer Ankunft zuerst Ihre Terminnummer an der Rezeption bzw. am Touchscreen und beginnen danach mit dem Erfassungsprozess an unserem Self-Service-Terminal.
    Unsere Empfehlung: Kommen Sie frühestens 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins, um auftretende Wartezeiten zu verhindern.

    Einführung einer Verwahrungsgebühr ab dem 01.01.2024
    Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 für Identitätsdokumente (Ausweise und Pässe) eine Verwahrungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist, sofern das Dokument nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

    Verlust/Diebstahl

    • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige.
    • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfalls persönlich in einer Passbehörde anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de