Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen

    Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
    Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
    Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.

    Beschreibung

    Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
    Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
    Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.

    Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Oberflockenbach (Verwaltungsstelle Oberflockenbach)

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    Hausanschrift

    Steinklingener Straße 4

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Einen Termin können Sie telefonisch unter der Rufnummer 06201/22427 oder 82812 oder per E-Mail über oberflockenbach@weinheim.de vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182812

    Fax: 0620182816

    E-Mail: oberflockenbach@weinheim.de

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    Verwaltungsstelle Rippenweier (Verwaltungsstelle Rippenweier)

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    Höhenweg 3

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten des Ortsvorstehers) Mo 16:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Wir empfehlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 06201 82-820) Mo 14:30 - 17:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: 0620182820

    Fax: 0620182821

    E-Mail: rippenweier@weinheim.de

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    Verwaltungsstelle Ritschweier (Verwaltungsstelle Ritschweier)

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    Hohensachsener Str. 5

    69469 Weinheim (Bergstraße)

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    Besuchszeit (Sprechzeiten Ortsvorstehers) Mo geschlossen Di 11:00 - 13:30 Uhr und nach Vereinbarung Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 11:00 - 13:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

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    E-Mail: ritschweier@weinheim.de

    Telefon Festnetz: 06201 / 5 25 43

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    Verwaltungsstelle Sulzbach (Verwaltungsstelle Sulzbach)

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    Nördl. Bergstraße 37

    69469 Weinheim (Bergstraße)

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    Allgemeine Öffnungszeit (Wir bitten um vorherige Terminabsprache!) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr geschlossen Besuchszeit (Sprechzeiten des Ortsvorstehers) Mo geschlossen Di 16:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

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    E-Mail: sulzbach@weinheim.de

    Fax: 06201 / 47 07 96

    Telefon Festnetz: 06201 / 7 19 55

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    Verwaltungsstelle Lützelsachsen (Verwaltungsstelle Lützelsachsen)

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    Sommergasse 65

    69469 Weinheim (Bergstraße)

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    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo 09:00 - 11:00 Uhr Di 09:00 - 11:00 Uhr Mi 09:00 - 11:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 0620182810

    Fax: 06201 / 82811

    E-Mail: luetzelsachsen@weinheim.de

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    Verwaltungsstelle Hohensachsen (Verwaltungsstelle Hohensachsen)

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    Sachsenstraße 27

    69469 Weinheim (Bergstraße)

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    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: hohensachsen@weinheim.de

    Fax: 06201 / 59 28 25

    Telefon Festnetz: 06201 / 59 28 23

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    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

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    Lieferanschrift

    Obertorstraße 9

    69469 Weinheim

    Hausanschrift

    Dürrestraße 2

    69469 Weinheim (Bergstraße)

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    Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro (Galerie), Dürrestr. 2) Mo 09:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 / 82 - 555

    Fax: 06201 / 82 - 565

    E-Mail: buergerbuero@weinheim.de

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    Bürgerbüro-Weststadt (Bürgerbüro-Weststadt)

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    Breslauer Straße 1

    69469 Weinheim

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter, noch gültiger Personalausweis
    • Bescheinigung über die Namensänderung oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit aktuellem Namen oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit aktuellem Namen
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

    Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

    Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren Namen nach der Scheidung geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Diese Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhalten.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Für Auslandsdeutsche ist die Ausgabe von Personalausweisen durch Botschaften und Konsulate ebenfalls möglich.

    Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer ("Transport-PIN"), einer Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.

    Fristen

    schnellst möglich nach der Namensänderung

    Bearbeitungsdauer

    etwa drei bis sechs Wochen

    Kosten

    • antragstellende Personen ab 24 Jahren:
      • ab 1. Januar 2021: EUR 37,00
    • antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • gebührenfrei sind:
      • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
      • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
      • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
      • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
      • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
      • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
      • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für die Bearbeitung kann diese Behörde auch ein Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de