Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Beschreibung

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

    Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

    • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

    Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
    Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt (Bauordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Charlottenstraße 12

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine Beratung oder Auskunft ohne Termin ist nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch oder per E-Mail. Wir vereinbaren dann gerne einen Termin mit Ihnen.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203-4701

    E-Mail: bauordnungsamt@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gangolfstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7544 95900-0

    E-Mail: ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 507-0

    E-Mail: info@ailingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 0

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

    • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
    • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keinen

    Verfahrensablauf

    Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

    Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de