Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Hinweise für Baden-Baden
Beschreibung
Hinweise für Baden-Baden
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachgebiet Vermessung und Geoinformation (Fachgebiet Vermessung und Geoinformation)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baden-Baden
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
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Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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keinen
Verfahrensablauf
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Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
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keine
Kosten
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Für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis pro Grundstück: 15 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg