Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

    Hinweise für Baden-Baden

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

    Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

    • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

    Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
    Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Vermessung und Geoinformation (Fachgebiet Vermessung und Geoinformation)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 8

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: vermessung.geoinformation@baden-baden.de

    Fax: 07221 93-16 44

    Telefon Festnetz: 07221 93-16 10

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

    • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
    • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    keinen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

    Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    Für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis pro Grundstück: 15 EUR

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de