Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Beschreibung
Hinweise für Lauffen am Neckar
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Lauffen am Neckar (Stadt Lauffen am Neckar)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1 60
74344 Lauffen am Neckar
Kontakt
Internet
Stadtbauamt (Stadtbauamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1 60
74344 Lauffen am Neckar
Kontakt
Telefon Festnetz: 07133 106 37
Fax: 07133 106 19
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Lauffen am Neckar
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lauffen am Neckar
Rechtsbehelf
Hinweise für Lauffen am Neckar
keinen
Verfahrensablauf
Hinweise für Lauffen am Neckar
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
Hinweise für Lauffen am Neckar
keine
Kosten
Hinweise für Lauffen am Neckar
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lauffen am Neckar
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg