Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Beschreibung
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Online-Dienste
- Aalen
- Aitrach
- Altensteig
- Ammerbuch
- Auggen
- Bad Krozingen
- Bad Rappenau
- Bad Wurzach
- Baindt
- Baltmannsweiler
- Benningen am Neckar
- Besigheim
- Bruchsal
- Burgrieden
- Crailsheim
- Daisendorf
- Denzlingen
- Dietenheim
- Ditzingen
- Durchhausen
- Eberdingen
- Eberstadt
- Egenhausen
- Ehningen
- Ellhofen
- Elztal
- Esslingen am Neckar
- Freiburg im Breisgau
- Friesenheim
- Gailingen am Hochrhein
- Geisingen
- Gerlingen
- Gingen an der Fils
- Göppingen
- Grosselfingen
- Güglingen
- Haiterbach
- Hartheim am Rhein
- Hechingen
- Heilbronn
- Helmstadt-Bargen
- Herrenberg
- Heubach
- Ingersheim
- Ittlingen
- Karlsdorf-Neuthard
- Kippenheim
- Kirchardt
- Kirchberg an der Iller
- Kirchberg an der Jagst
- Kirchberg an der Murr
- Kirchheim unter Teck
- Königsbach-Stein
- Konstanz
- Kreßberg
- Laichingen
- Langenbrettach
- Laudenbach
- Lauterstein
- Lehrensteinsfeld
- Leingarten
- Leonberg
- Leutenbach
- Lichtenwald
- Ludwigsburg
- Marbach am Neckar
- Maselheim
- Meckenbeuren
- Meersburg
- Meßstetten
- Neckartailfingen
- Neuried
- Neuweiler
- Notzingen
- Nußloch
- Oberndorf am Neckar
- Offenau
- Oppenau
- Ortenberg
- Ostfildern
- Ottenbach
- Pfaffenhofen
- Pfedelbach
- Pleidelsheim
- Reichenbach an der Fils
- Remchingen
- Renningen
- Riegel am Kaiserstuhl
- Rohrdorf
- Salach
- Schönaich
- Schöntal
- Schorndorf
- Schutterwald
- Schwäbisch Hall
- Schwanau
- Schwendi
- Seebach
- Simmersfeld
- Stuttgart
- Sulzfeld
- Tannheim
- Tauberbischofsheim
- Trossingen
- Tuttlingen
- Überlingen
- Uhingen
- Ulm
- Urbach
- Vaihingen an der Enz
- Villingen-Schwenningen
- Vörstetten
- Waiblingen
- Waldachtal
- Waldbronn
- Weilheim an der Teck
- Weingarten
- Weinsberg
- Welzheim
- Winnenden
- Zaberfeld
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keinen
Verfahrensablauf
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
keine
Kosten
Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg