Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis - Adresse ändern

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Das können Sie entweder online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Das können Sie entweder online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes.

    Für die Adressänderung wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihrem Personalausweis aufgebracht und die Adresse im Chip Ihres Personalausweises geändert.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber wird Ihre neue Adresse im Ausland eingetragen. Wenn diese noch nicht feststeht, wird vermerkt, dass Sie keine Wohnung mehr in Deutschland haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Meißenheim (Bürgerbüro Meißenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winkelstraße 28

    77974 Meißenheim

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07824 64680

    Fax: 07824 646830

    E-Mail: andreas.weiss@meissenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kürzell (Bürgerbüro Kürzell)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winkelstraße 28

    77974 Meißenheim

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 11:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 15:00 - 19:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07824 2180

    Fax: 07824 660947

    E-Mail: heike.fischer@meissenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen gültigen Personalausweis.
    • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

    Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

    • Sie haben die Online-Ausweisfunktion Ihres gültigen Personalausweises freigeschaltet.
    • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
    • Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).

    Bei Wegzug ins Ausland:

    • Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    • § 5 Absatz 2 Nummer 9, Absatz 5 Nummer 1 Ausweismuster; gespeicherte Daten
    • § 7 Sachliche Zuständigkeit
    • § 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
    • § 18 Absatz 6 Elektronischer Identitätsnachweis
    • § 19 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
    • § 20a Absatz 2 Hoheitliche Berechtigungszertifikate
    • § 27 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Ausweisinhabers

    Personalausweisverordnung (PauswV)

    • § 2 Nummer 2f Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
    • § 19 Änderung der Anschrift
    • Anhang 1a Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises
    • Anhang 1b Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
    • Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 6 Tabelle 2 und 3

    Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)

    • § 1 Absatz 5 Gebühren für Ausweise

    Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes

    • § 1 Pass- und Personalausweisbehörden

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
    Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

    • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihres Personalausweises geändert.
    • Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse und Hinweise, wie Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Personalausweis anbringen.

    oder
    Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und aktualisiert die Adresse auf Ihrem Personalausweis mittels eines Adressaufklebers.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie zu beantragen..

    Fristen

    Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Personalausweis ändern lassen oder selbst online ändern.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können die Adressänderung auf Ihrem Personalausweis nur dann online vornehmen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en