Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
Hinweise für Birkenfeld
Beschreibung
Hinweise für Birkenfeld
Ausschließlich zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") ohne Genehmigung abbrennen. Die zulässigen Abbrandzeiten können durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung weiter eingeschränkt sein.
Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Hinweis: Anträge für eine Ausnahmegenehmigung (Privatpersonen) werden von der Gemeinde Birkenfeld abgelehnt.
Rechtsgrundlage: 23 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Pyrotechnische Gegenstände dürfen in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27 oder eines Befähigungsscheins nach §20 oder Inhaber einer Ausnahmebewilligung nach §24 Abs. 2 abgebrannt werden.
Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber (professionelle Pyrotechniker) hat das Feuerwerk nach §23 Abs. 3 SprengV lediglich anzuzeigen.
Personen ohne diese Scheine (z.B. Privatpersonen) müssen eine Ausnahmebewilligung nach 24 1. SprengV beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Birkenfeld
- Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes
- weitere Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks
Voraussetzungen
Hinweise für Birkenfeld
Hinweis: Anträge für eine Ausnahmegenehmigung (Privatpersonen) werden von der Gemeinde Birkenfeld abgelehnt.
- Mindestalter: 18 Jahre
- wenn das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll:
ein schriftliches Einverständnis der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückeigentümers - ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes
Begründete Anlässe können beispielsweise sein:- eine Goldene Hochzeit,
- ein runder Geburtstag oder
- ein sonstiges Jubiläum
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Birkenfeld
Rechtsbehelf
Hinweise für Birkenfeld
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Birkenfeld
Hinweis: Anträge für eine Ausnahmegenehmigung (Privatpersonen) werden von der Gemeinde Birkenfeld abgelehnt.
Sie müssen die Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
Je nach Angebot der Stadt- oder Gemeindeverwaltung steht Ihnen das Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen.
In diesem Antrag sollten Sie mindestens den Anlass, das Datum,den geplanten Anfang und das Ende der Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort angeben.
Erst, nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Diese erhalten Sie beispielsweise in einem Feuerwerksbetrieb oder in einem Online-Shop im Internet.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Auflagen können beispielsweise sein:
- Anwesenheit der Feuerwehr beziehungsweise freiwilligen Feuerwehr während des Abbrennens des Feuerwerks oder
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Fristen
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Sie sollten den Antrag mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin stellen.
Bearbeitungsdauer
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Etwa vier Wochen aufgrund von Rückfragen bei
- der Feuerwehr oder
- der Gewerbeaufsicht als fachtechnischer Behörde
Kosten
Hinweise für Birkenfeld
Es gelten die von Ihrer Kommune in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Birkenfeld
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg