Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären

    Hinweise für Karlsruhe

    Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt. Im Folgenden werden sie alle als "Religionsgemeinschaften" bezeichnet. Sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts, können sie von ihren Angehörigen Kirchensteuer erheben.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt. Im Folgenden werden sie alle als "Religionsgemeinschaften" bezeichnet. Sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts, können sie von ihren Angehörigen Kirchensteuer erheben.

    Für den Lohnsteuerabzug wird dem Arbeitgeber die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft durch die von der Finanzverwaltung zum Abruf bereitgestellten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mitgeteilt. Grundlage bilden die der Finanzverwaltung von den Meldebehörden bereitgestellten Informationen.

    Die Lohn- oder Einkommensteuer bildet in der Regel die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Der Staat erhebt sie für die Religionsgemeinschaften.

    Den Steuersatz legt die jeweilige Religionsgemeinschaft fest.
    Er beträgt in Baden-Württemberg grundsätzlich acht Prozent, für Angehörige der römisch-katholischen Kirche mit Wohnsitz in Bad Wimpfen ab 1. Januar 2016 neun Prozent.
    Dies gilt für den Postleitzahlenbereich 74206 einschließlich der Postleitzahlen für Postfächer und Großempfänger.

    Für die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft sind zu unterscheiden:

    • der staatliche Rechtskreis
    • der Rechtskreis der Religionsgemeinschaft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr 24.12.2024 bis 24.12.2024 Heiligabend, ganztags geschlossen 25.12.2024 bis 25.12.2024 1. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 26.12.2024 bis 26.12.2024 2. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 27.12.2024 bis 30.12.2024 Stadtverwaltung geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester, ganztags geschlossen 01.01.2025 bis 01.01.2025 Neujahr, ganztags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3409

    E-Mail: standesamt@oa.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7614

    E-Mail: standesamt@groetzingen.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 7805 142

    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: neureut@karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt Wettersbach (Standesamt Wettersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7720

    Telefon Festnetz: 0721 133 7721

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: standesamt@wettersbach.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

    Kontakt

    Fax: 0721 133 1932

    Telefon Festnetz: 0721 133 1931

    Telefon Festnetz: 0721 133 1933

    Telefon Festnetz: 0721 133 1934

    Telefon Festnetz: 0721 133 2900

    E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Reisepass oder Personalausweis

    Hinweis: Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie möchten aus Ihrer Kirche austreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Staatlicher Rechtskreis
    Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesbeamten erklären.
    Die Erklärung müssen Sie persönlich zur Niederschrift abgeben. Sie darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten.

    Karlsruhe ist in 5 Standes­amts­be­zir­ke auf­ge­teilt.
    Für eine persön­li­che Vorsprache bei einem Standes­am­t der Stadt­ ­Karls­ruhe verein­ba­ren Sie einen Termin bitte telefo­nisch oder per E-Mail. Das Standesamt Karlsruhe-Stadt bietet eine Online-Terminvereinbarung an.

    Alternativ können Sie Ihre Kirchenaustrittserklärung bei einem Notar öffentlich beglaubigen lassen.
    Die Erklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten. Die vom Notar beglaubigte Erklärung muss, um wirksam zu werden, dem Standesamt anschließend übersandt werden.

    Mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird, endet die Kirchensteuerpflicht. Ab dem nachfolgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.

    Die zuständige Stelle teilt den Austritt der betroffenen Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Möglicherweise ist die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft auch in das Personenstandsregister (Geburts-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister) eingetragen worden. Auf Wunsch teilt dann das zuständige Standesamt den Austritt auch dem Standesamt mit, das Ihr Personenstandsregister führt.

    Die Meldebehörde stellt der Finanzverwaltung die Information über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft zur Verfügung, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.

    Rechtskreis der Religionsgemeinschaft
    Die Religionsgemeinschaft beurteilt Eintritt und Zugehörigkeit zunächst nach ihrem Recht. Einen Austritt kennen Religionsgemeinschaften in der Regel nicht. Es gibt Übertrittsvereinbarungen zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften. Diese Vereinbarungen lassen den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft mit dem Eintritt in eine andere zusammenfallen.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    42,00 Euro pro Person
    Für Kinder unter 14 Jahren, die zusammen mit einem Elternteil aus derselben Religionsgemeinschaft austreten, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

    22,00 Euro für nachträglich ausgestellte Bescheinigung über den Kirchenaustritt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en