Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Hieran knüpft sich gegebenenfalls auch die Kirchensteuerpflicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Hieran knüpft sich gegebenenfalls auch die Kirchensteuerpflicht.

     

    Im Falle eines Austritts endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Obere Marktstraße 1

    71634 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2327

    Fax: 07141 910-2619

    E-Mail: standesamt@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Reisepass oder Personalausweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Gegen den Kirchensteuerbescheid kann Einspruch oder Klage erhoben werden. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Erklärung über den Austritt können Sie beim zuständigen Standesamt entweder persönlich zur Niederschrift abgeben oder in öffentlich beglaubigter Form von einem Notar per Post einreichen. Die Erklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten. Die zuständige Stelle teilt den Austritt der betroffenen Kirche, anderen Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft sowie der Meldebehörde mit.

    Die Meldebehörde stellt der Finanzverwaltung die Information über den Austritt aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft zur Verfügung, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklärt haben, oder ab dem darauffolgenden Kalendermonat.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Gebühr beträgt 30 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für den Kirchenaustritt zuständigen Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en