Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Hieran knüpft sich gegebenenfalls auch die Kirchensteuerpflicht.
Im Falle eines Austritts endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Reisepass oder Personalausweis
Voraussetzungen
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-
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Gegen den Kirchensteuerbescheid kann Einspruch oder Klage erhoben werden. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.
Verfahrensablauf
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Die Erklärung über den Austritt können Sie beim zuständigen Standesamt entweder persönlich zur Niederschrift abgeben oder in öffentlich beglaubigter Form von einem Notar per Post einreichen. Die Erklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten. Die zuständige Stelle teilt den Austritt der betroffenen Kirche, anderen Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft sowie der Meldebehörde mit.
Die Meldebehörde stellt der Finanzverwaltung die Information über den Austritt aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft zur Verfügung, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.
Fristen
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Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklärt haben, oder ab dem darauffolgenden Kalendermonat.
Kosten
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Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für den Kirchenaustritt zuständigen Standesamt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg