Fischereischein beantragen
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit.
Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen Sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten bundesweit in jedem Land. Ziehen Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg, so gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Jahresfischereischein, wenn sie sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 7546 92450
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Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Sachgebiet Bürgeramt (Sachgebiet Bürgeramt)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 13:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 7541 203 2140
Telefon Festnetz: +49 7541 203 2142
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Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 7541 507-0
E-Mail: info@ailingen.de
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Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach (Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 2157
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)
Voraussetzungen
Hinweise für Friedrichshafen
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen (Vorlage).
Sie dürfen diese Prüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.
Tipp: Zusätzliche Informationen zum Fischereischein und zur Fischerprüfung bietet Ihnen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friedrichshafen
- § 31 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereischein)
- § 32 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Jugendfischereischein)
- § 33 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Versagungsgründe)
- § 35 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Zuständigkeit)
- § 36 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereiabgabe)
- § 14 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Sachkundenachweis)
- § 15 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Fischereiprüfung)
- § 16 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Vorbereitungslehrgang)
Rechtsbehelf
Hinweise für Friedrichshafen
keine Angabe
Verfahrensablauf
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Den Fischereischein beantragen Sie persönlich bei den zuständigen Stellen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest. Zusätzlich müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro zahlen. Diese Abgabe gilt nicht für den Jugendfischereischein.
Fischereischein auf Lebenszeit: 34 Euro + Fischereiabgabe
Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit: 7 Euro + Fischereiabgabe
Die Gebühr für den Jugendfischereischein richtet sich nach der Gültigkeitsdauer: 11 Euro bis 20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friedrichshafen
Auf der Internetseite der Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg oder auf der Internetseite des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. finden Sie:
- das Fischereigesetz
- die Landesfischereiverordnung
- weitere Hinweise zur Fischerei, dem Fischereischein und Lehrgängen
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg