Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit.

    Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen Sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten bundesweit in jedem Land. Ziehen Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg, so gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Jahresfischereischein, wenn sie sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten.

    Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ettenkircher Straße 21

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7546 92450

    E-Mail: ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gangolfstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7544 95900-0

    E-Mail: ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Bürgeramt (Sachgebiet Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2140

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2142

    E-Mail: buergerservice@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 507-0

    E-Mail: info@ailingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach (Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 306

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2157

    E-Mail: buergerservice@friedrichshafen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen (Vorlage).

    Sie dürfen diese Prüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.

    Tipp: Zusätzliche Informationen zum Fischereischein und zur Fischerprüfung bietet Ihnen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Den Fischereischein beantragen Sie persönlich bei den zuständigen Stellen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest. Zusätzlich müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro zahlen. Diese Abgabe gilt nicht für den Jugendfischereischein.

    Fischereischein auf Lebenszeit: 34 Euro + Fischereiabgabe

    Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit: 7 Euro + Fischereiabgabe

    Die Gebühr für den Jugendfischereischein richtet sich nach der Gültigkeitsdauer: 11 Euro bis 20 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Auf der Internetseite der Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg oder auf der Internetseite des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. finden Sie:

    • das Fischereigesetz
    • die Landesfischereiverordnung
    • weitere Hinweise zur Fischerei, dem Fischereischein und Lehrgängen

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en