Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Beschreibung

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

    Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Orsenhausen (Ortsverwaltung Orsenhausen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28

    88475 Schwendi

    Hausanschrift

    Dietenheimer Str. 42

    88477 Schwendi

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07353 982279

    E-Mail: orsenhausen@schwendi.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Biberacher Straße 1

    88477 Schwendi

    Postfachadresse

    Postfach 28

    88475 Schwendi

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07353 9800-0

    Fax: 07353 9800-28

    E-Mail: buergerbuero@schwendi.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Siessen im Wald (Ortsverwaltung Siessen im Wald)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28

    88475 Schwendi

    Hausanschrift

    Siessen im Wald 5

    88477 Schwendi

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07347 920392

    Fax: 07347 920397

    E-Mail: siessen@schwendi.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Schönebürg (Ortsverwaltung Schönebürg)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28

    88475 Schwendi

    Hausanschrift

    Alfons-Auer-Platz 1

    88477 Schwendi

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07353 981151

    Fax: 07353 981152

    E-Mail: schoenebuerg@schwendi.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Bussmannshausen (Ortsverwaltung Bussmannshausen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28

    88475 Schwendi

    Hausanschrift

    Mittelstr. 34

    88477 Schwendi

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07353 982291

    Fax: 07353 982292

    E-Mail: bussmannshausen@schwendi.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

    Voraussetzungen

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)

    • § 31 Fischereischein
    • § 32 Jugendfischereischein
    • § 33 Versagungsgründe
    • § 35 Zuständigkeit
    • § 36 Fischereiabgabe

    Landesfischereiverordnung (LFischVO)

    • § 14 Sachkundenachweis
    • § 15 Fischereiprüfung
    • § 16 Vorbereitungslehrgang
    • § 17 Durchführung der Fischerprüfung

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.

    Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.

    Zusätzlich Fischereiabgabe:

    EUR 12,00 pro Jahr ab dem 01.01.2024

    Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en