Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Beschreibung

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

    Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ortspolizeibehörde, Gewerbe, Gaststätten (Ortspolizeibehörde, Gewerbe, Gaststätten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 35

    72458 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Kontakt

    E-Mail: Gewerbeamt@albstadt.de

    Fax: 07431 1602267

    Telefon Festnetz: 07431 1602202

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Tailfingen (Bürgerbüro Tailfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adlerstraße 14

    72461 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-tailfingen@albstadt.de

    Fax: 07432 1603008

    Telefon Festnetz: 07432 1601071

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsamt Burgfelden (Ortsamt Burgfelden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgweg 4

    72459 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Kontakt

    E-Mail: Ortsamt.Burgfelden@albstadt.de

    Fax: 07435 91168

    Telefon Festnetz: 07435 91166

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsamt Laufen (Ortsamt Laufen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheibenbühlstraße 30

    72459 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Kontakt

    E-Mail: Ortsamt.Laufen@albstadt.de

    Fax: 07435 1256

    Telefon Festnetz: 07435 1214

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsamt Margrethausen (Ortsamt Margrethausen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Beim Kloster 5

    72459 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Kontakt

    E-Mail: Ortsamt.Margrethausen@albstadt.de

    Fax: 07431 74749

    Telefon Festnetz: 07431 74520

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsamt Pfeffingen (Ortsamt Pfeffingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    72459 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Kontakt

    E-Mail: Ortsamt.Pfeffingen@albstadt.de

    Fax: 07431 1601067

    Telefon Festnetz: 07431 1601061

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsamt Lautlingen (Ortsamt Lautlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schloß 3

    72459 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Kontakt

    E-Mail: Ortsamt.Lautlingen@albstadt.de

    Fax: 07431 74306

    Telefon Festnetz: 07431 72958

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    Sprache: de

    Ortsamt Onstmettingen (Ortsamt Onstmettingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 1

    72461 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Kontakt

    E-Mail: Ortsamt.Onstmettingen@albstadt.de

    Fax: 07431 1601057

    Telefon Festnetz: 07431 1601053

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

    Voraussetzungen

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)

    • § 31 Fischereischein
    • § 32 Jugendfischereischein
    • § 33 Versagungsgründe
    • § 35 Zuständigkeit
    • § 36 Fischereiabgabe

    Landesfischereiverordnung (LFischVO)

    • § 14 Sachkundenachweis
    • § 15 Fischereiprüfung
    • § 16 Vorbereitungslehrgang
    • § 17 Durchführung der Fischerprüfung

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.

    Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.

    Zusätzlich Fischereiabgabe:

    EUR 12,00 pro Jahr ab dem 01.01.2024

    Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en