Fischereischein beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
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Internet
Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Neureut (Bürgerbüro Neureut)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
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Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0721 133 7628
Telefon Festnetz: 0721 133 7610
Internet
Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
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Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Kontakt
Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 94761 0
Telefon Festnetz: 0721 94761 13
Fax: 0721 94761 14
E-Mail: stupferich@karlsruhe.de
Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 2926
Telefon Festnetz: 0721 133 2928
Fax: 0721 133 2929
E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Voraussetzungen
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Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
- § 31 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereischein)
- § 32 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Jugendfischereischein)
- § 33 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Versagungsgründe)
- § 35 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Zuständigkeit)
- § 36 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereiabgabe)
- § 14 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Sachkundenachweis)
- § 15 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Fischereiprüfung)
- § 16 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Vorbereitungslehrgang)
- § 17 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Durchführung der Fischerprüfung)
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Keiner.
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Bei der Beantragung des Fischereischeines auf Lebenszeit besteht die Möglichkeit, den Zeitraum zur Entrichtung der Fischereiabgabe für ein, fünf oder zehn Jahre zu wählen.
Nach Ablauf des gewählten Gültigkeitszeitraumes ist dann nur noch die Fischereiabgabe sowie eine Bearbeitungsgebühr für weitere ein, fünf oder zehn Jahre zu entrichten.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
keine
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
- Gebühr für den Fischereischein: 24,00 Euro
- Zusätzlich Fischereiabgabe: EUR 8,00 pro Jahr.
Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.
Hinweise (Besonderheiten)
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Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg