Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

    Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

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    Ansprechpartner

    Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-1586

    E-Mail: stadt@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 0721 133 1965

    Fax: 0721 133 1909

    E-Mail: buergerbuero@durlach.karlsruhe.de

    Internet

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    Bürgerbüro Neureut (Bürgerbüro Neureut)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: buergerservice@neureut.karlsruhe.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7628

    Telefon Festnetz: 0721 133 7610

    E-Mail: buergerbuero@groetzingen.karlsruhe.de

    Internet

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    Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7745

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: buergerservice@wettersbach.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7670

    Fax: 0721 133 7669

    E-Mail: wolfartsweier@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleinsteinbacher Straße 16

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 94761 0

    Telefon Festnetz: 0721 94761 13

    Fax: 0721 94761 14

    E-Mail: stupferich@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    76228 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 2926

    Telefon Festnetz: 0721 133 2928

    Fax: 0721 133 2929

    E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de

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    Polizeirecht (Polizeirecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3229

    E-Mail: polizeirecht@oa.karlsruhe.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.
    Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Bei der Beantragung des Fischereischeines auf Lebenszeit besteht die Möglichkeit, den Zeitraum zur Entrichtung der Fischereiabgabe für ein, fünf oder zehn Jahre zu wählen.
    Nach Ablauf des gewählten Gültigkeitszeitraumes ist dann nur noch die Fischereiabgabe sowie eine Bearbeitungsgebühr für weitere ein, fünf oder zehn Jahre zu entrichten.

     

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    • Gebühr für den Fischereischein: 24,00 Euro
    • Zusätzlich Fischereiabgabe: EUR 8,00 pro Jahr.
      Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en