Fischereischein beantragen
Hinweise für Schechingen
Beschreibung
Hinweise für Schechingen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Schechingen (Gemeinde Schechingen)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07175 92197 0
E-Mail: info@schechingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Voraussetzungen
Hinweise für Schechingen
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 7 und 16 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schechingen
Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)
- § 31 Fischereischein
- § 32 Jugendfischereischein
- § 33 Versagungsgründe
- § 35 Zuständigkeit
- § 36 Fischereiabgabe
Landesfischereiverordnung (LFischVO)
- § 14 Sachkundenachweis
- § 15 Fischereiprüfung
- § 16 Vorbereitungslehrgang
- § 17 Durchführung der Fischerprüfung
Rechtsbehelf
Hinweise für Schechingen
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Schechingen
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Fristen
Hinweise für Schechingen
keine
Kosten
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Für die Festlegung der Gebühren ist die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemein- schaft Leintal-Frickenhofer Höhe zuständig. Aktuell gelten folgende Gebührensätze:
Jahresfischereischeine 20,00 Euro bei Ausstellung, Verlust oder Verlängerung
Jugendfischereischeine 10,00 Euro bei Ausstellung oder Verlust
Fischereischeine auf Lebenszeit 20,00 Euro bei Ausstellung, Verlust oder Verlängerung
Zusätzlich erhebt das Land Baden-Württemberg für jeden ausgestellten Jahresfischerei-schein oder Fischereischein auf Lebenszeit eine Fischereiabgabe:
EUR 12,00 pro Jahr ab dem 01.01.2024
Für Jugendfischereischeine wird keine Fischereiabgabe erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schechingen
Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg