Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Hinweise für Sindelfingen

    Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Sindelfingen

    Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit. Sie können ihn in der Regel aber auch für einzelne Jahre bekommen.

    Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten.

    Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Sindelfingen (Stadt Sindelfingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 80

    71043 Sindelfingen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    71063 Sindelfingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031 94 0

    Fax: 07031 94 698

    E-Mail: stadt@sindelfingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Maichingen (Bezirksamt Maichingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 80

    71043 Sindelfingen

    Hausanschrift

    Sindelfinger Str. 44

    71069 Sindelfingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031 94 121

    E-Mail: maichingen@sindelfingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Servicepunkt (Servicepunkt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 80

    71043 Sindelfingen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    71063 Sindelfingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031 94 468

    Fax: 07031 94 213

    E-Mail: servicepunkt@sindelfingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sindelfingen

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sindelfingen

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Sindelfingen

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sindelfingen

    Die Antragstellung eines Fischereischeines ist nur persönlich möglich. Eine Verlängerung des Fischereischeines kann durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Dieser Person müssen Sie eine Vollmacht ausstellen.

    Fristen

    Hinweise für Sindelfingen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sindelfingen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Sindelfingen

    Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.

    Zusätzlich Fischereiabgabe: EUR 12,00 pro Jahr. Diese Abgabe gilt nicht für den Jugendfischereischein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sindelfingen

    Die Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg und der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. informieren Sie auf deren Internetseiten über

    • die Fischerei allgemein,
    • den Fischereischein,
    • die Vorbereitungslehrgänge,
    • die Fischereiprüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en