Fischereischein beantragen
Hinweise für Sindelfingen
Beschreibung
Hinweise für Sindelfingen
Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit. Sie können ihn in der Regel aber auch für einzelne Jahre bekommen.
Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Sindelfingen (Stadt Sindelfingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 80
71043 Sindelfingen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bezirksamt Maichingen (Bezirksamt Maichingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 80
71043 Sindelfingen
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07031 94 121
E-Mail: maichingen@sindelfingen.de
Internet
Servicepunkt (Servicepunkt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 80
71043 Sindelfingen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sindelfingen
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung
Voraussetzungen
Hinweise für Sindelfingen
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sindelfingen
- § 31 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereischein)
- § 32 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Jugendfischereischein)
- § 33 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Versagungsgründe)
- § 35 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Zuständigkeit)
- § 36 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereiabgabe)
- § 14 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Sachkundenachweis)
- § 15 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Fischereiprüfung)
- § 16 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Vorbereitungslehrgang)
- § 17 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Durchführung der Fischerprüfung)
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
Hinweise für Sindelfingen
Die Antragstellung eines Fischereischeines ist nur persönlich möglich. Eine Verlängerung des Fischereischeines kann durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Dieser Person müssen Sie eine Vollmacht ausstellen.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.
Zusätzlich Fischereiabgabe: EUR 12,00 pro Jahr. Diese Abgabe gilt nicht für den Jugendfischereischein.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg und der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. informieren Sie auf deren Internetseiten über
- die Fischerei allgemein,
- den Fischereischein,
- die Vorbereitungslehrgänge,
- die Fischereiprüfung.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg